Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres ist es notwendig aus der Jahresbuchhaltung den Jahresabschluss zu erstellen.
Der fertige Jahresabschluss eines Unternehmens dient als Grundlage zur Erstellung der Steuererklärungen.
- Erfassung von Anlagenzugängen
- Abschreibungsberechnung
- Überprüfung von nicht in der Kanzlei geführten Klientenbuchhaltungen auf ihre sachliche Richtigkeit
- Erstellung der Bilanz sowie der EA-Rechnung
- Erstellung von sämtlichen für das Firmenbuch erforderlichen Unterlagen und deren Einreichung
- Übergabe aller notwendigen Unterlagen an den Klienten und termingerechte Vorlage des
- Jahresabschlusses samt Steuererklärungen beim Finanzamt
- Erstellung von Jahresabschlussanalysen jeglicher Art